AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3D-Darsteller - Ems Rehnen GbR
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma 3D-Darsteller (nachfolgend 3D-Darsteller) gelten ausschließlich und für alle Geschäftsbedingungen zwischen 3D-Darsteller und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, 3D-Darsteller hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung auf seine AGB verweist und 3D-Darsteller dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Nur gegenüber diesen gelten diese AGB.
2. Vertragsschluss, Leistungsumfang und Vergütung
2.1. Die Angebote der Firma 3D-Darsteller sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde auf das Angebot der Firma 3D-Darsteller einen Auftrag erteilt und die Firma 3D-Darsteller dies bestätigt.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang bemisst sich nach dem jeweiligen Angebot der Firma 3D-Darsteller und den darin dargelegten Leistungsbeschreibungen.
2.3. Zusätzlich beauftragte Leistungen erbringt die Firma 3D-Darsteller nur gegen gesonderte Vergütung. Dies gilt auch für die Ausführung von Änderungswünschen des Kunden, die 3D-Darsteller nicht zu vertreten hat und die über das im jeweiligen Fall übliche Maß hinausgehen. In diesem Fall wird 3D-Darsteller den Kunden rechtzeitig informieren und hinsichtlich der zusätzlich beauftragten Leistungen bzw. des zu erwartenden Mehraufwandes ein entsprechendes Nachtragsangebot stellen.
2.4. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die in dem Angebot und der Auftragsbestätigung der Firma 3D-Darsteller genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.5. Kündigt der Kunde den Vertrag, steht der Firma 3D-Darsteller die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich dessen, was die Firma 3D-Darsteller infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Parteien sind sich einig, dass vermutet wird, dass der Firma 3D-Darsteller 50 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht. Den Parteien bleibt die Möglichkeit, höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen. 2.6. Die Leistung der Firma 3D-Darsteller besteht in der Visualisierung von Objekten anhand von Zeichnungen, Plänen, etc. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um maßstabsgetreue oder konstruktiven Zwecken dienende Darstellungen handelt. Die Darstellungen ersetzen keine bautechnische Vermessung. Zur besseren Veranschaulichung sind gewisse künstlerische Freiheiten bei der Darstellung des Objektes und seines Umfeldes nicht zu beanstanden.
2.7. Die Firma 3D-Darsteller kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen.
2.8. Der Kunde hat Informationen und Unterlagen, welche zur Visualisierung notwendig sind (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne), rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Firma 3D-Darsteller setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, kann die Firma 3D-Darsteller für den durch das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen (Digitalisierung) entstehenden Aufwand eine zusätzliche Vergütung verlangen, sofern dies nicht bereits im Angebot explizit berücksichtigt wurde. Ziff. 2.3 gilt entsprechend.
3. Gewährleistung
3.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach deren Erhalt zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen in schriftlicher Form Vorbehalte erhebt und hierbei die Mängel konkret bezeichnet, aufgrund derer die Abnahme verweigert wird.
3.2. 3D-Darsteller ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen zur Abnahme bereitzustellen.
3.3. Der Kunde kann die Abnahme nicht für unwesentliche Mängel verweigern.
3.2. Sind die überlassenen Leistungen mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Firma 3D-Darsteller entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Interessen des Auftraggebers werden bei dieser Auswahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die Nacherfüllung bei 2 Versuchen fehl, ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von 3D-Darsteller abgelehnt, stehen dem Kunden ein Preisminderungsanspruch zu.
3.4. Mängel eines Teils führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Gesamtleistung.
3.5. Mängel, die auf unrichtigen oder ungenauen Hinweisen des Kunden beruhen, hat 3D-Darsteller nicht zu vertreten. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von 3D-Darsteller liegen, wie Bereitstellung von termingerechten Daten. Die Übersendung erfolgt jeweils auf Kosten und Gefahr des Kunden. Insoweit haftet 3D-Darsteller nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Haftung
4.1. 3D-Darsteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz für Personenschäden, für Schäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden, die durch arglistiges Verhalten oder Vorsatz verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von 3D-Darsteller verursacht wurden.
4.2. 3D-Darsteller haftet unbeschadet vorstehender Ziffer im Übrigen nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, für Schäden, die aus einer einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von 3D-Darsteller grob fahrlässig verursacht worden sind. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung von 3D-Darsteller ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen in diesen Bedingungen ausgeschlossen.
4.3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma 3D-Darsteller insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene gegangen Daten mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber muss die Zugangsvoraussetzungen zur Nutzung der Visualisierung selbst schaffen.
4.4. 3D-Darsteller haftet nicht dafür, was mit der Visualisierung gemacht wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung eines Planes nicht zu konstruktiven Zwecken benutzt werden kann, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Berechnung der Flächen und die Darstellung in der Draufsicht keinesfalls einen Architekten oder eine Geometerberechnung. Der Kunde behält die Haftung für sein Projekt. Die Pläne und Panoramen bei einer virtuellen Darstellung können nicht für ein Wertgutachten genutzt werden. Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Sollte der Kunde entgegen dieser Hinweise die Visualisierung nutzen und hieraus Schäden und Folgeschäden entstehen, haftet die Firma 3D-Darsteller nicht.
4.5. Für den Fall, dass eine vereinbarte Frist aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann, ist der Auftragnehmer von einer möglicherweise hieraus folgenden Haftung frei.
5. Zahlung und Verzug
5.1. Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Zugang fällig. 3D-Darsteller ist berechtigt, vor Auftragsdurchführung einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
5.2. Ungeachtet der vorstehenden Ziffer ist 3D-Darsteller berechtigt, nach Maßgabe des § 632a BGB Abschlagszahlungen vom Kunden zu verlangen. Diesbezügliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
5.3. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von 10 Werktagen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. 3D-Darsteller weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen einer Fristversäumung hin.
5.4. Im Verzugsfall ist 3D-Darsteller berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
6.1. 3D-Darsteller räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich, räumlich, inhaltlich und sachlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen ein. Das Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und zur unbeschränkten Weiterübertragung an Dritte ein.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm veröffentlichten Arbeitsergebnisse von 3D-Darsteller mit folgendem Urhebervermerk zu kennzeichnen: „© 3D-Darsteller“. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Interessen wie zum Beispiel das Erfordernis der Geheimhaltung im Zusammenhang mit Wettbewerben entgegenstehen. Nachträgliche Veränderungen der Darstellung hat der Auftraggeber kenntlich zu machen.
6.3. 3D-Darsteller ist berechtigt, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen Arbeit zu erstellen und zu archivieren. 3D-Darsteller ist zudem berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch für die namentliche Nennung des Kunden als Referenzkunde. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn dessen überwiegende, berechtigte Interessen dem entgegenstehen.
6.3. Körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 3D-Darsteller. Die Rechte an dem jeweiligen 3D-Datenmodel sowie an den Rohdaten stehen ebenfalls ausschließlich 3D-Darsteller zu.
6.4. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma 3D-Darsteller von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
6.5. 3D-Darsteller wird das 3D Datenmodel ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Für die sonstige Kommunikation genügt Textform (wie bspw. auch per E-Mail).
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
7.3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Köln, März 2023
